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4. Juni 2025

Mehr Reservestrom statt mehr Winterstrom

Die Wärme-Kraft-Kopplung ist in Bundesbern angekommen, aber sie geniesst dort noch nicht die Unterstützung, die sie verdient hat. Mit einer hauchdünnen Mehrheit von 97 zu 94 Stimmen bei einer Enthaltung hat der Nationalrat beschlossen, im Rahmen der Vorlage zur Stromreserve auf Investitionsbeiträge für WKK-Anlagen zu verzichten. Er folgt damit dem Ständerat, der sich bereits zuvor kritisch gezeigt hat.

Es ist unbestritten: WKK-Anlagen liefern im Winter wertvollen Strom. Nicht verstanden wurde hingegen, dass damit auch der Verbrauch von Primärenergie und Treibhausgasemissionen reduziert werden kann – insbesondere wenn die Anlagen im Hintergrund eines Wärmenetzes als Teilersatz der sogenannten Spitzenlastkessel eingesetzt werden. POWERLOOP konnte zusammen mit Swisspower aufzeigen, wie an 16 Standorten in den nächsten drei Jahren eine Leistung von rund 300 MW installiert werden kann. Dazu erforderlich ist eine Anschubfinanzierung im Umfang von 200 Mio. Franken. Das ist zwar nicht wenig, aber deutlich weniger als das, was nun für alternative Lösungen anfallen wird. Zum Vergleich: Die Anlage in Birr (die nie gelaufen ist) hat rund eine halbe Milliarden gekostet. Auch das Zurückhalten der Wasserkraft hat einen Gegenwert von über 300 Mio. Franken. Bei beiden Varianten gibt es keinen zusätzlichen Strom wie bei einer WKK-Lösung. 

Mehr Winterstrom erfordert weniger Reservekraft

Mit einem Ausbau der Winterstromproduktion wird es immer unwahrscheinlicher, dass es überhaupt jemals eine Reserveleistung braucht. WKK-Anlagen könnten den ganzen Winter hindurch im selben Ausmass Strom liefern, wie ihn die Reservekraftwerke liefern, wenn sie in der Not eingeschaltet werden. Es ist klar, dass sich durch eine solche Menge an Zusatzstrom die Wahrscheinlichkeit verringert, dass überhaupt eine Mangellage eintritt. Deshalb braucht es dann auch deutlich weniger teure Reservekraft. In diesem Sinne hat sich das Parlament nun mit der Ablehnung der Förderung für mehr Reservekraft statt für mehr Winterstrom entschieden.

In Zukunft droht eine noch grössere Mangellage

Die Gründe für die politische Misere sind vielfältig und der unscharfe Entscheid ist Ausdruck für verbleibende Unklarheiten. Obwohl beide Räte eine WKK-Lösung wollten, was sie mit entsprechenden Kommissions-Motionen zum Ausdruck brachten, haben sie sich in der Debatte verzettelt. Letztlich fand der verwässerte Förderantrag dann keine Mehrheit: Er wurde mit einer hauchdünnen – und damit praktisch zufälligen – Mehrheit von 3 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Gleichzeitig kam in der Debatte aber auch klar zum Ausdruck, dass die Geschichte noch nicht zu Ende ist. Die aktuelle Diskussion im Parlament zielt auf die von der Elektrizitätskommission Elcom für den Zeitraum ab 2025 geforderte Reserve von 400 Megawatt ab. Im Zeitraum von 2030 bis 2035 wird der Bedarf an Reservekraft gemäss Elcom aber noch weiter ansteigen: auf 700 bis 1400 Megawatt! Intelligente Lösungen werden da weiter gefragt sein.

System Adequacy Studie der Elcom

Impressionen zum «Showdown» im Nationalrat (aus Live-Übertragung vom 2. Juli 2025)

20. Mai 2025

Wenn alle Stricke reissen: Netzersatzanlagen, Gensets & Co.

In Krisenzeiten gehen sie weg wie warme Weggli, denn sie liefern Strom dann und dort, wo er gebraucht wird, auch dann oder dort, wo es sonst keinen hat. Notstromanlagen sind schon lange kein optionales Extra mehr – sie sind ein integraler Bestandteil einer sicheren Energiezukunft. Besonders in Zeiten geopolitischer Unsicherheiten, klimabedingter Extremereignisse und wachsender Digitalisierung ist eine zuverlässige Backup-Infrastruktur entscheidend.

Im angelsächsischen Raum wird die Kombination aus Generator und Motor oft als «Genset» bezeichnet. Auch in der Schweiz werden Aggregate oder mobile Anlagen oft «Geni» genannt. Wie sie auch immer bezeichnet werden: Notstromlösungen sind auf jeden Fall immer ein unerlässlicher Bestandteil einer sicheren Stromversorgung. Redundanten Systemlösungen in Spitälern oder die zunehmende Integration von Notstrom in Smart Grid-Konzepten sind typische Anwendungsfälle. Unerlässlich sind sie auch zur Absicherung teurer Produktionsprozesse in der Industrie oder zur Sicherung von kritischen Verkehrs- und Versorgungs-Infrastrukturen. Neu boomt die Nachfrage vor allem auch wegen dem rasanten Ausbau von Rechenzentren.

Notwendigkeit robuster Notstromlösungen

Die Dezentralisierung der Energieversorgung, die Integration erneuerbarer Energien, der Ausbau von Elektromobilität und die Digitalisierung der Netze führen zu einer erhöhten Komplexität in der Energieversorgung. Gleichzeitig machen geopolitische Spannungen und klimabedingte Extremereignisse die Notwendigkeit robuster Notstromlösungen deutlich. Globale Ereignisse, technologische Fortschritte und regulatorische Veränderungen stellen zudem neue Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Resilienz unserer Energiesysteme. Bei POWERLOOP gehören deshalb Netzersatzanlagen ebenso ins Portfolie, wie die WKK- und P2G-Techologie. Die Anwendungsfälle sind vielseitig und bedeutend ist auch für welche Zeitdauer eine Lösung gesucht wird: sofort, innerhalb von Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren. Welcher Brennstoff soll es zudem sein? Je nach Anwendungsfall gibt es dann eine passende Lösung – modular, skalierbar und flexibel.

POWERLOOP an den Electric Power Days

Vom 12. bis 14. Mai 2025 traf sich die internationale Fachwelt in Málaga zu den Electric Power Days 2025 – einem der bedeutendsten Branchenevents für Energieversorgung, Netzstabilität und Notstromtechnologie. Um die aktuellen Entwicklungen und Trends rund um eine unterbrechungsfreie Stromversorgung und um moderne Notstromsysteme mitzuerleben und um deren zunehmend kritische Bedeutung für unsere Infrastruktur zu unterstreichen war POWERLOOP mit dabei. Eingeladen hat die Firma Caterpillar, welche zu den weltweit führenden Lieferanten im Bereich der Notstromlösungen und Netzersatzanlagen zählt. Eindrücklich wurde gezeigt, dass es auch in diesem Markt eine rasante technologische Entwicklung gibt.

Integration von Notstromsystemen

Die Sicherstellung einer zuverlässigen Energieversorgung erfordert ein Umdenken in der Planung und Integration von Notstromsystemen. Es gilt, diese nicht nur als Reaktion auf Ausfälle zu betrachten, sondern proaktiv in die Energieinfrastruktur einzubinden. Denn: Nur wer vorbereitet ist, kann Energieversorgung auch in der Krise gewährleisten.

Quelle: eigene Bilder
Bild oben: Caterpillar G3500k

16. Mai 2025

Das UVEK vergibt freihändig 583 MW Reservekraft

Da die bestehenden Verträge für die Reservekraftwerke in Birr (AG), Cornaux (NE) und Monthey (VS) Ende Frühling 2026 auslaufen, hat sich das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) für eine neue Lösung entschieden. Fünf neue und alte Reservekraftwerke sollen ab 2030 insgesamt 583 MW bereitstellen.

Im Mai hat die Elcom bekanntgegeben, dass sie ab dem Jahr 2030 eine Reservekapazität von mindestens 500 MW und ab 2035 von 700-1’400 MW empfiehlt. Bereits zuvor hat das UVEK versucht mitteils Ausschreibung eine elektrische Reserveleistung von 400 MW unter Vertrag zu nehmen – allerdings erfolglos. Die offerierten Kosten seien zu hoch gewesen.

Fünf Reservekraftwerke
Nun hat sich das UVEK für fünf Projekte entschieden, die ab «ca. 2030» insgesamt 583 MW Reserveraft bereitstellen sollen:

  1. Bestehendes Reservekraftwerk Monthey (VS) mit 55 MW von CIMO
  2. Reservekraftwerk Sisslerfeld 1 (Gemeinde Eiken, AG) mit 13 MW von Getec
  3. Reservekraftwerk Stein (AG) mit 44 MW von Getec
  4. Reservekraftwerk Sisslerfeld 2 (Gemeinde Eiken, AG) mit 180 MW von Sidewinder
  5. Reservekraftwerk Auhafen (Gemeinde Muttenz, BL) mit 291 MW von AxpoNoch keine Verträge

Mit Getec ist auch ein Mitglied von POWERLOOP unter den «Gewinnern». Die Verträge stehen allerdings noch nicht.

Vollständige Medienmitteilung des UVEK:
Fünf Reservekraftwerke für die Versorgungssicherheit ab 2026

27. März 2025

Die «letzte Meile» ist wichtig für die Dezentralisierung der Energieversorgung

Der Bundesrat will die Bewilligungsverfahren für den Um- und Ausbau der Stromnetze weiter beschleunigen. Hierzu hat er eine Revision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) durchgeführt. POWERLOOP begrüsst das Vorgehen, fordert aber noch weitere Verbesserungen.

Für eine erfolgreiche Transformation der Energieversorgung braucht es eine systemische und ganzheitliche Herangehensweise, welche die Produktion, das Netz sowie Speichermöglichkeiten und Aspekte der Sektorkopplung berücksichtigt. Der Umbau des Energiesystems findet dabei insbesondere im Verteilnetz statt. Es muss deshalb auf allen Ebenen verstärkt und ausgebaut werden.

Um die Bedingungen hierzu noch weiter zu verbessern sind weitere Anpassungen in der Vorlage des Bundesrates erforderlich. POWERLOOP unterstützt mit seiner Stellungnahme die entsprechenden Forderungen der Strombranche und der Stadtwerke.

Stellungnahme POWERLOOP

Vernehmlassungsantwort Swisspower

VSE: Flaschenhals der Energiewende

10. Februar 2025

Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen

Unternehmen, die fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energien ersetzen werden mit dem neu in Kraft getretenen Klima- und Innovationsgesetz gefördert. 

Das Klima- und Innovationsgesetz ist zusammen mit der entsprechenden Verordnung am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht eine Förderung für neuartige Technologien und Prozesse vor, indem Massnahmen oder Programme von Unternehmen auf dem Weg zur Dekarbonisierung unterstützt werden. Die Massnahmen und Programme müssen neuartig sein, zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen führen und die erforderlichen Anforderungen erfüllen. Für diese Förderung stehen während 6 Jahren insgesamt 1.2 Milliarden Franken zur Verfügung. Die Förderanträge müssen von einem Fahrplan begleitet werden, der eine CO2-Bilanz, ein Reduktionsziel und einen konkreten Massnahmenplan enthält. Die Finanzhilfen für Projekte und Programme können auf direktes Gesuch oder durch thematische Ausschreibungen vergeben werden.

Investitionsbeiträge für Methanol, Wasserstoff oder synthetische Brennstoffe

Unternehmen, die mit innovativen Massnahmen fossile Energieträger substituieren, können sich mit Betreibern von Produktions- und Speicheranlagen zusammenschliessen und so von Investitionsbeiträgen profitieren. Bedingung ist, dass die verwendeten Energieträger erneuerbar sind, was sowohl bei grünem Methanol, grüne, Wasserstoff oder erneuerbare synthetischen Gasen der Fall ist. Dabei müssen sich die Unternehmen als Anwender für mit dem Hersteller und/oder Lieferanten zusammenschliessen und der Anwender muss das Gesuch einreichen und der Empfänger der Finanzhilfe sein. Der Anwender/Endverbraucher (Unternehmen) muss dabei auch die vorgesehene Massnahme mit der entsprechenden Emissionsreduktion in seinem Netto-Null-Fahrplan aufführen. 

Unterstützung auch für thermische Netze und Langzeitspeicher

Neu eingeführt wird auch eine Absicherungen für Risiken von Investitionen in öffentliche Infrastrukturbauten, die für die Erreichung des Netto-Null-Ziels notwendig sind. Darunter verstehen sich thermische Netze und thermische Langzeitspeicher, wobei Risiken abgesichert werden, deren Eintritt nicht vorhersehbar ist und welche nicht im Einflussbereich der Betreiber liegen. Bei thermischen Netzen handelt es sich um die Einschränkung oder der Wegfall der Wärmeproduktion sowie der Wegfall eines erheblichen Teils des Wärmeabsatzes. Bei thermischen Langzeitspeichern handelt es sich um die Unterschreitung der Speichereffizienz um mehr als 15% sowie für Erdbeckenspeicher die unvorhersehbare Einschränkung der Nutzung der Oberfläche (sog. Doppelnutzung). Die Absicherung beträgt bis zu 5 Millionen Franken und deckt maximal die Hälfte der entstandenen finanziellen Schäden ab.

Ausschreibung für CO2-Entnahme und -Speicherung inkl. Sektorkopplung

Im Rahmen des neuen Klima- und Investitionsgesetzes wird auch bereits eine erste Ausschreibung lanciert. Mit einem Budget von 100 Mio. CHF sollten Projekte gefördert, die CO₂ abscheiden, einfangen und speichern. Auch Projekte mit sektorübergreifenden Synergien (WKK, P2G) können profitieren, wenn die Mindestmenge von 5’000 Tonnen CO₂-Reduktion pro Jahr erreicht wird. Die Förderhöhe beträgt auch hier maximal 50% der anrechenbaren Kosten. Die Frist für das Einreichen von Vorschlägen läuft bis April 2025.

Weiterführende Informationen:

5. Februar 2025

Neues Fördermodell für Holzkraftwerke und stromproduzierende Biogasanlagen

Seite dem 1. Januar 2025 gelten neue Bestimmungen zur Förderung der Stromproduktion von Holzkraftwerken und Biomassenanlagen. Neu eingeführt wird das Fördermodell der gleitenden Marktprämie. Gleichzeitig wird auch das bestehende Modell mit Investitions- und Betriebskostenbeiträgen angepasst und es entsteht ein Wahlrecht zwischen den beiden Modellen. Auch Investitionsbeiträge für Kehrichtverbrennungs- und Schlammverbrennungsanlagen bleiben bestehen.


Quelle: Ökostrom Schweiz

 

Gleitende Marktprämie

Bei der Förderung von Strom aus Biogasanlagen muss zwischen bestehenden und neuen Anlagen unterschieden werden, da unterschiedliche Förderansätze zur Anwendung kommen. Neu ist das Instrument der gleitenden Marktprämie, bei der die ins Netz eingespeiste Elektrizität durch die Differenz zwischen dem Marktpreis und den Gestehungskosten vergütet wird. Der Vergütungssatz besteht dabei aus einer Grundversorgung, sowie zwei möglichen Boni:

  1. Bonus für landwirtschaftliche Biomasse mit max. 10% nicht-landwirtschaftlichem Co-Substrat
  2. Wärme-Bonus, wenn mind. 25% der Nettowärme ausserhalb der Biogasanlage genutzt werden

Neues Wahlrecht

Betreiber von neuen Anlagen oder von Anlagen, bei denen die KEV ausläuft, können sich entweder für das Fördermodell der gleitenden Marktprämie anmelden oder einen Investitionsbeitrag und Betriebskostenbeiträge beanspruchen. Das Wahlrecht wird mit der Einreichung des Gesuchs ausgeübt und ist definitiv, sobald es eingereicht ist.

Investitionsbeiträge für Kehrichtverbrennungs- und Schlammverbrennungsanlagen 

Ein Investitionsbeitrag kann für Biogasanlagen, Holzkraftwerke, Kehrichtverbrennungsanlagen, Schlammverbrennungsanlagen, Klärgas- und Deponiegasanlagen in Anspruch genommen werden. Der Investitionsbeitrag beträgt 50 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten (nach Referenzanlagenprinzip) für Biogasanlagen, 40 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten (nach Referenzanlagenprinzip) für Holzkraftwerke (Höchstbeitrag von 12 Millionen Franken) und 20 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten für KVA, Schlammverbrennungs-, Klärgas- und Deponiegasanlagen (Höchstbeitrag von 6 Millionen Franken für KVA und Schlammverbrennungsanlagen und von 1 Million Franken für Klärgas- und Deponiegasanlagen).

Weitere Details zu den Erneuerungen können Sie dem Faktenblatt des Bundesamts für Energie und den entsprechenden Merkblättern von Ökostrom Schweiz entnehmen:

Bundesamt für Energie zu Förderung Biomasse

Faktenblatt zu Investitionsbeiträge für Kehrichtverbrennungs- und Schlammverbrennungsanlagen 

Merkblatt für neue landwirtschaftliche Biogasanlagen

Markblatt für bestehende landwirtschaftliche Biogasanlagen

23. Januar 2025

Fernwärme-Forum 2025: WKK als Schlüssel-Technologie für die Wärmewende

Am diesjährigen Fernwärme-Forum ging es um thermische Netze und um Sektorkopplung. POWERLOOP war nicht nur dabei, sondern mittendrin. Wieso? Erstens weil die Wärme-Kraft-Kopplung eine Schlüssel-Technologie der Sektorkopplung darstellt und zweitens weil dadurch die Energieeffizienz der Wärmenetze gesteigert und die CO2-Emissionen gesenkt werden können.  

Bei der Sektorkopplung geht es um die Nutzung von Synergien zwischen Strom und Wärme auf der einen Seite und um die Nutzung und Vernetzung unterschiedlicher Energiequellen wie Wärmepumpen, WKK oder Speicher auf der anderen Seiten. Thermische Netze können dabei aufgrund Ihrer Flexibilität eine wichtige Rolle für das Lastenmanagement einnehmen. 

WKK für Verdrängung von Spitzenlast

Gesucht sind auch bessere Lösungen für die Spitzenlastabdeckung in thermischen Netzen. Bislang kommen da meist fossile Heizkessel zum Einsatz. Besser ist der Einsatz von WKK-Anlagen, da diese effizienter arbeiten und gleichzeitig Strom liefern. Damit kann gezielt und effizient fossile Spitzenlast verdrängt werden. Wünschenswert ist auch eine Diversifikation bei den Energiequellen (Seewasser, Flüsse, Holz, Solar- und Geothermie, etc.), da ein System, das sich auf mehrere Pfeiler abstützt, resilienter ist.

«WKK ist die Technologie, um Brennstoff bei der Spitzenlast-Wärmeversorgung effizient zu nutzen» 

Fabian Blaser, Rytec

Programm und Referate

Bei Interesse an spezifischen Präsentationsinhalten bitte über info@powerloop.ch Kontakt aufnehmen.

18. Dezember 2024

POWERLOOP im Bundeshaus

 

Für einmal gibt es nur Gutes zu berichten: Der Vorstand von POWERLOOP (NR Michael Götte, Peter Metzinger, NR Monika Rüegger, Pascal Abbet, Susanne Michel, Christian Gyger, Kurt Lanz, Stefan Schaffner, Konstantinos Boulouchos und Zoe Stadler), sowie der vormalige Präsident Daniel Dillier, durften dieses Jahr auf Einladung des Co-Präsidiums das Weihnachtsessen im Bundeshaus feiern!

Zuerst führte uns Nationalrätin Monika Rüegger durchs Bundeshaus und erläutert die geschichtlichen und architektonischen Anekdoten. So erfuhren wir unter anderem, dass die drei Eidgenossen von einem Italiener erstellt wurden und dass für die Verlegung der Bodensteine sämtliche Regionen der Schweiz berücksichtigt werden mussten. Alle Kantone sind zudem in der Kuppe verewigt, wobei der Kanton Jura erst später noch «reingeflickt» werden musste. Auch im grossen Nationalratssaal gibt es Vieles zu bestaunen – nicht nur das wilde Treiben rund um die politischen Tagesgeschäfte. 

Beratung Energiegesetz und Handshake mit Bundesrat Rösti

Auch den Ständerat durften wir besuchen. Da geht es deutlich ruhiger und überschaubarer zu und her. Beraten wurde gerade das Energiegesetz, konkret das Bestreben zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren (es sieht gut aus!). Mit anwesend war auch Bundesrat Albert Rösti, der danach noch zu uns an den Weihnachtstisch kam, um den Mitgliedern des Vorstands die Hand zu schütteln. Der vormalige Präsident, Daniel Dillier, stellt im Anschluss in seiner Schlussrede richtigerweise fest: POWERLOOP ist in der nächsten Geländekammer angekommen! 

Ein ganz grosses Dankeschön ans Präsidium für diese tolle Einladung ins Bundeshaus!

16. Dezember 2024

Mit WKK gegen Dunkelflaute

Kein Wind, keine Sonne: Die sogenannte „Dunkelflaute“ lässt erneuerbare Energien erlahmen und die Strompreise explodieren. Das Wort setzt sich zusammen aus «Dunkelheit» und «Windflaute» und beschreibt eine energiepolitische Herausforderung, mit der wir bei einem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien zunehmend konfrontiert sind.

Dunkelflaute sorgt für Preisschock: Strompreis Expex, 12.12.2024 (in Euro/MWh)

An Tagen mit wenig Sonne und Wind – wie wir sie in letzter Zeit häufig hatten – reicht die Stromproduktion nicht aus, um die Nachfrage zu den üblichen Preisen zu decken. Es muss dann mehr importiert werden, wodurch sich der Strom auch in den Nachbarsregionen verknappt und auch dort die Preise steigen, bis Angebot und Nachfrage wieder zusammen passen. So führte die aktuelle Dunkelflaute in Deutschland dazu, dass die Börsenpreis einen neuen Rekordwert von 936 Euro pro Megawattstunde erreichten – höher als nach dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine! 

Das SRF berichtete darüber, hören Sie rein:

Beitrag Rendez-vous vom 13.12.2024 zu Dunkelflaute

Wie die Wärme-Kraft-Kopplungs-Technologie dieses Problem lösen kann, hat uns Dr. Andreas Kunz, CTO von INNIO/Jenbacher, am POWERLOOP-Forum 2024 eindrücklich aufgezeigt. Schauen Sie nach:

Innovative WKK für eine nachhaltige Energiezukunft

Interessant auch: Einschätzung von WELT-Wirtschaftsredakteur Daniel Wetzel

„Blackout-Ängste muss man nicht haben. Aber wir sollten eine gewisse Resilienz aufbauen“

 

13. Dezember 2024

Bundesrat schafft Rahmenbedingungen für Entwicklung von Wasserstoffmarkt

Lange haben wir darauf gewartet, nun liegt sie vor: die nationale Wasserstoff-Strategie des Bundesrates. Und sie bereitet Freude, da sie sowohl den Aufbau eines inländischen Wasserstoffmarktes, wie auch die internationale Anbindung an das europäische Wasserstoffnetz vorsieht.

Wasserstoff und Power-to-X-Derivate (PtX-Derivate: auf Basis von Wasserstoff hergestellte gasförmige oder flüssige Energieträger wie synthetisches Methan oder Methanol ) sind flexible Energieträger und können einen wichtigen Beitrag zu einer fossilfreien Energieversorgung bis 2050 leisten. Die Strategie soll die dafür nötigen Rahmenbedingungen schaffen. Voraussetzung dafür ist, dass Wasserstoff aus CO2-neutralen Produktionsverfahren genutzt wird. Er soll dort eingesetzt werden, wo es wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist (Hochtemperatur-Prozesswärme in der Industrie, Spitzenlastabdeckung in Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen und thermischen Netzen, Reservekraftwerke, Luftfahrt-, Schifffahrt und Schwerverkehr)

Förderung von inländischer Produktion und Speicherung

Die inländische Wasserstoffproduktion und -speicherung können während sechs Jahren über Massnahmen im Klima- und Innovationsgesetz (KlG) gefördert werden. Die Wasserstoffinfrastruktur soll entlang der gesamten Wertschöpfungskette entwickelt werden (Produktion, Umwandlung, Transport, Speicher sowie Betankungsinfrastruktur) und durch die Entwicklung der dafür nötigen Technologien auch der Bildungs- und Innovationsstandort Schweiz gestärkt werden. 

Anschluss an das europäische Wasserstofftransportnetz

Neben der inländischen Produktion und Speicherung soll der Anschluss an das europäische Wasserstofftransportnetz sichergestellt und der Import durch internationale Kooperationen und Partnerschaften gestärkt werden. Zudem werden das UVEK und das Eidgenössische Finanzdepartement unter Einbezug der Kantone und der Eigner der Transitgasleitung die Notwendigkeit und Möglichkeiten einer finanziellen Absicherung der Transitgasleitung für den Anschluss ans europäische Wasserstoffnetz bis Ende 2025 prüfen

Wasserstoff und Power-to-X-Derivate sind flexible Energieträger und können einen wichtigen Beitrag zu einer fossilfreien Energieversorgung bis 2050 leisten.

Auszug aus Medienmitteilung des Bundesrates vom 13. Dezember 2024

Sehen Sie dazu auch:
Medienmitteilung des Bundesrates: 
Der Bundesrat legt die nationale Wasserstoffstrategie vor
Medienmitteilung Verband der Schweizer Gasindustrie:
Es braucht klare Signale des Bundes