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10. Februar 2025

Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen

Unternehmen, die fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energien ersetzen werden mit dem neu in Kraft getretenen Klima- und Innovationsgesetz gefördert. 

Das Klima- und Innovationsgesetz ist zusammen mit der entsprechenden Verordnung am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht eine Förderung für neuartige Technologien und Prozesse vor, indem Massnahmen oder Programme von Unternehmen auf dem Weg zur Dekarbonisierung unterstützt werden. Die Massnahmen und Programme müssen neuartig sein, zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen führen und die erforderlichen Anforderungen erfüllen. Für diese Förderung stehen während 6 Jahren insgesamt 1.2 Milliarden Franken zur Verfügung. Die Förderanträge müssen von einem Fahrplan begleitet werden, der eine CO2-Bilanz, ein Reduktionsziel und einen konkreten Massnahmenplan enthält. Die Finanzhilfen für Projekte und Programme können auf direktes Gesuch oder durch thematische Ausschreibungen vergeben werden.

Investitionsbeiträge für Methanol, Wasserstoff oder synthetische Brennstoffe

Unternehmen, die mit innovativen Massnahmen fossile Energieträger substituieren, können sich mit Betreibern von Produktions- und Speicheranlagen zusammenschliessen und so von Investitionsbeiträgen profitieren. Bedingung ist, dass die verwendeten Energieträger erneuerbar sind, was sowohl bei grünem Methanol, grüne, Wasserstoff oder erneuerbare synthetischen Gasen der Fall ist. Dabei müssen sich die Unternehmen als Anwender für mit dem Hersteller und/oder Lieferanten zusammenschliessen und der Anwender muss das Gesuch einreichen und der Empfänger der Finanzhilfe sein. Der Anwender/Endverbraucher (Unternehmen) muss dabei auch die vorgesehene Massnahme mit der entsprechenden Emissionsreduktion in seinem Netto-Null-Fahrplan aufführen. 

Unterstützung auch für thermische Netze und Langzeitspeicher

Neu eingeführt wird auch eine Absicherungen für Risiken von Investitionen in öffentliche Infrastrukturbauten, die für die Erreichung des Netto-Null-Ziels notwendig sind. Darunter verstehen sich thermische Netze und thermische Langzeitspeicher, wobei Risiken abgesichert werden, deren Eintritt nicht vorhersehbar ist und welche nicht im Einflussbereich der Betreiber liegen. Bei thermischen Netzen handelt es sich um die Einschränkung oder der Wegfall der Wärmeproduktion sowie der Wegfall eines erheblichen Teils des Wärmeabsatzes. Bei thermischen Langzeitspeichern handelt es sich um die Unterschreitung der Speichereffizienz um mehr als 15% sowie für Erdbeckenspeicher die unvorhersehbare Einschränkung der Nutzung der Oberfläche (sog. Doppelnutzung). Die Absicherung beträgt bis zu 5 Millionen Franken und deckt maximal die Hälfte der entstandenen finanziellen Schäden ab.

Ausschreibung für CO2-Entnahme und -Speicherung inkl. Sektorkopplung

Im Rahmen des neuen Klima- und Investitionsgesetzes wird auch bereits eine erste Ausschreibung lanciert. Mit einem Budget von 100 Mio. CHF sollten Projekte gefördert, die CO₂ abscheiden, einfangen und speichern. Auch Projekte mit sektorübergreifenden Synergien (WKK, P2G) können profitieren, wenn die Mindestmenge von 5’000 Tonnen CO₂-Reduktion pro Jahr erreicht wird. Die Förderhöhe beträgt auch hier maximal 50% der anrechenbaren Kosten. Die Frist für das Einreichen von Vorschlägen läuft bis April 2025.

Weiterführende Informationen:

5. Februar 2025

Neues Fördermodell für Holzkraftwerke und stromproduzierende Biogasanlagen

Seite dem 1. Januar 2025 gelten neue Bestimmungen zur Förderung der Stromproduktion von Holzkraftwerken und Biomassenanlagen. Neu eingeführt wird das Fördermodell der gleitenden Marktprämie. Gleichzeitig wird auch das bestehende Modell mit Investitions- und Betriebskostenbeiträgen angepasst und es entsteht ein Wahlrecht zwischen den beiden Modellen. Auch Investitionsbeiträge für Kehrichtverbrennungs- und Schlammverbrennungsanlagen bleiben bestehen.


Quelle: Ökostrom Schweiz

 

Gleitende Marktprämie

Bei der Förderung von Strom aus Biogasanlagen muss zwischen bestehenden und neuen Anlagen unterschieden werden, da unterschiedliche Förderansätze zur Anwendung kommen. Neu ist das Instrument der gleitenden Marktprämie, bei der die ins Netz eingespeiste Elektrizität durch die Differenz zwischen dem Marktpreis und den Gestehungskosten vergütet wird. Der Vergütungssatz besteht dabei aus einer Grundversorgung, sowie zwei möglichen Boni:

  1. Bonus für landwirtschaftliche Biomasse mit max. 10% nicht-landwirtschaftlichem Co-Substrat
  2. Wärme-Bonus, wenn mind. 25% der Nettowärme ausserhalb der Biogasanlage genutzt werden

Neues Wahlrecht

Betreiber von neuen Anlagen oder von Anlagen, bei denen die KEV ausläuft, können sich entweder für das Fördermodell der gleitenden Marktprämie anmelden oder einen Investitionsbeitrag und Betriebskostenbeiträge beanspruchen. Das Wahlrecht wird mit der Einreichung des Gesuchs ausgeübt und ist definitiv, sobald es eingereicht ist.

Investitionsbeiträge für Kehrichtverbrennungs- und Schlammverbrennungsanlagen 

Ein Investitionsbeitrag kann für Biogasanlagen, Holzkraftwerke, Kehrichtverbrennungsanlagen, Schlammverbrennungsanlagen, Klärgas- und Deponiegasanlagen in Anspruch genommen werden. Der Investitionsbeitrag beträgt 50 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten (nach Referenzanlagenprinzip) für Biogasanlagen, 40 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten (nach Referenzanlagenprinzip) für Holzkraftwerke (Höchstbeitrag von 12 Millionen Franken) und 20 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten für KVA, Schlammverbrennungs-, Klärgas- und Deponiegasanlagen (Höchstbeitrag von 6 Millionen Franken für KVA und Schlammverbrennungsanlagen und von 1 Million Franken für Klärgas- und Deponiegasanlagen).

Weitere Details zu den Erneuerungen können Sie dem Faktenblatt des Bundesamts für Energie und den entsprechenden Merkblättern von Ökostrom Schweiz entnehmen:

Bundesamt für Energie zu Förderung Biomasse

Faktenblatt zu Investitionsbeiträge für Kehrichtverbrennungs- und Schlammverbrennungsanlagen 

Merkblatt für neue landwirtschaftliche Biogasanlagen

Markblatt für bestehende landwirtschaftliche Biogasanlagen

23. Januar 2025

Fernwärme-Forum 2025: WKK als Schlüssel-Technologie für die Wärmewende

Am diesjährigen Fernwärme-Forum ging es um thermische Netze und um Sektorkopplung. POWERLOOP war nicht nur dabei, sondern mittendrin. Wieso? Erstens weil die Wärme-Kraft-Kopplung eine Schlüssel-Technologie der Sektorkopplung darstellt und zweitens weil dadurch die Energieeffizienz der Wärmenetze gesteigert und die CO2-Emissionen gesenkt werden können.  

Bei der Sektorkopplung geht es um die Nutzung von Synergien zwischen Strom und Wärme auf der einen Seite und um die Nutzung und Vernetzung unterschiedlicher Energiequellen wie Wärmepumpen, WKK oder Speicher auf der anderen Seiten. Thermische Netze können dabei aufgrund Ihrer Flexibilität eine wichtige Rolle für das Lastenmanagement einnehmen. 

WKK für Verdrängung von Spitzenlast

Gesucht sind auch bessere Lösungen für die Spitzenlastabdeckung in thermischen Netzen. Bislang kommen da meist fossile Heizkessel zum Einsatz. Besser ist der Einsatz von WKK-Anlagen, da diese effizienter arbeiten und gleichzeitig Strom liefern. Damit kann gezielt und effizient fossile Spitzenlast verdrängt werden. Wünschenswert ist auch eine Diversifikation bei den Energiequellen (Seewasser, Flüsse, Holz, Solar- und Geothermie, etc.), da ein System, das sich auf mehrere Pfeiler abstützt, resilienter ist.

«WKK ist die Technologie, um Brennstoff bei der Spitzenlast-Wärmeversorgung effizient zu nutzen» 

Fabian Blaser, Rytec

Programm und Referate

Bei Interesse an spezifischen Präsentationsinhalten bitte über info@powerloop.ch Kontakt aufnehmen.

18. Dezember 2024

POWERLOOP im Bundeshaus

 

Für einmal gibt es nur Gutes zu berichten: Der Vorstand von POWERLOOP (NR Michael Götte, Peter Metzinger, NR Monika Rüegger, Pascal Abbet, Susanne Michel, Christian Gyger, Kurt Lanz, Stefan Schaffner, Konstantinos Boulouchos und Zoe Stadler), sowie der vormalige Präsident Daniel Dillier, durften dieses Jahr auf Einladung des Co-Präsidiums das Weihnachtsessen im Bundeshaus feiern!

Zuerst führte uns Nationalrätin Monika Rüegger durchs Bundeshaus und erläutert die geschichtlichen und architektonischen Anekdoten. So erfuhren wir unter anderem, dass die drei Eidgenossen von einem Italiener erstellt wurden und dass für die Verlegung der Bodensteine sämtliche Regionen der Schweiz berücksichtigt werden mussten. Alle Kantone sind zudem in der Kuppe verewigt, wobei der Kanton Jura erst später noch «reingeflickt» werden musste. Auch im grossen Nationalratssaal gibt es Vieles zu bestaunen – nicht nur das wilde Treiben rund um die politischen Tagesgeschäfte. 

Beratung Energiegesetz und Handshake mit Bundesrat Rösti

Auch den Ständerat durften wir besuchen. Da geht es deutlich ruhiger und überschaubarer zu und her. Beraten wurde gerade das Energiegesetz, konkret das Bestreben zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren (es sieht gut aus!). Mit anwesend war auch Bundesrat Albert Rösti, der danach noch zu uns an den Weihnachtstisch kam, um den Mitgliedern des Vorstands die Hand zu schütteln. Der vormalige Präsident, Daniel Dillier, stellt im Anschluss in seiner Schlussrede richtigerweise fest: POWERLOOP ist in der nächsten Geländekammer angekommen! 

Ein ganz grosses Dankeschön ans Präsidium für diese tolle Einladung ins Bundeshaus!

16. Dezember 2024

Mit WKK gegen Dunkelflaute

Kein Wind, keine Sonne: Die sogenannte „Dunkelflaute“ lässt erneuerbare Energien erlahmen und die Strompreise explodieren. Das Wort setzt sich zusammen aus «Dunkelheit» und «Windflaute» und beschreibt eine energiepolitische Herausforderung, mit der wir bei einem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien zunehmend konfrontiert sind.

Dunkelflaute sorgt für Preisschock: Strompreis Expex, 12.12.2024 (in Euro/MWh)

An Tagen mit wenig Sonne und Wind – wie wir sie in letzter Zeit häufig hatten – reicht die Stromproduktion nicht aus, um die Nachfrage zu den üblichen Preisen zu decken. Es muss dann mehr importiert werden, wodurch sich der Strom auch in den Nachbarsregionen verknappt und auch dort die Preise steigen, bis Angebot und Nachfrage wieder zusammen passen. So führte die aktuelle Dunkelflaute in Deutschland dazu, dass die Börsenpreis einen neuen Rekordwert von 936 Euro pro Megawattstunde erreichten – höher als nach dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine! 

Das SRF berichtete darüber, hören Sie rein:

Beitrag Rendez-vous vom 13.12.2024 zu Dunkelflaute

Wie die Wärme-Kraft-Kopplungs-Technologie dieses Problem lösen kann, hat uns Dr. Andreas Kunz, CTO von INNIO/Jenbacher, am POWERLOOP-Forum 2024 eindrücklich aufgezeigt. Schauen Sie nach:

Innovative WKK für eine nachhaltige Energiezukunft

Interessant auch: Einschätzung von WELT-Wirtschaftsredakteur Daniel Wetzel

„Blackout-Ängste muss man nicht haben. Aber wir sollten eine gewisse Resilienz aufbauen“

 

13. Dezember 2024

Bundesrat schafft Rahmenbedingungen für Entwicklung von Wasserstoffmarkt

Lange haben wir darauf gewartet, nun liegt sie vor: die nationale Wasserstoff-Strategie des Bundesrates. Und sie bereitet Freude, da sie sowohl den Aufbau eines inländischen Wasserstoffmarktes, wie auch die internationale Anbindung an das europäische Wasserstoffnetz vorsieht.

Wasserstoff und Power-to-X-Derivate (PtX-Derivate: auf Basis von Wasserstoff hergestellte gasförmige oder flüssige Energieträger wie synthetisches Methan oder Methanol ) sind flexible Energieträger und können einen wichtigen Beitrag zu einer fossilfreien Energieversorgung bis 2050 leisten. Die Strategie soll die dafür nötigen Rahmenbedingungen schaffen. Voraussetzung dafür ist, dass Wasserstoff aus CO2-neutralen Produktionsverfahren genutzt wird. Er soll dort eingesetzt werden, wo es wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist (Hochtemperatur-Prozesswärme in der Industrie, Spitzenlastabdeckung in Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen und thermischen Netzen, Reservekraftwerke, Luftfahrt-, Schifffahrt und Schwerverkehr)

Förderung von inländischer Produktion und Speicherung

Die inländische Wasserstoffproduktion und -speicherung können während sechs Jahren über Massnahmen im Klima- und Innovationsgesetz (KlG) gefördert werden. Die Wasserstoffinfrastruktur soll entlang der gesamten Wertschöpfungskette entwickelt werden (Produktion, Umwandlung, Transport, Speicher sowie Betankungsinfrastruktur) und durch die Entwicklung der dafür nötigen Technologien auch der Bildungs- und Innovationsstandort Schweiz gestärkt werden. 

Anschluss an das europäische Wasserstofftransportnetz

Neben der inländischen Produktion und Speicherung soll der Anschluss an das europäische Wasserstofftransportnetz sichergestellt und der Import durch internationale Kooperationen und Partnerschaften gestärkt werden. Zudem werden das UVEK und das Eidgenössische Finanzdepartement unter Einbezug der Kantone und der Eigner der Transitgasleitung die Notwendigkeit und Möglichkeiten einer finanziellen Absicherung der Transitgasleitung für den Anschluss ans europäische Wasserstoffnetz bis Ende 2025 prüfen

Wasserstoff und Power-to-X-Derivate sind flexible Energieträger und können einen wichtigen Beitrag zu einer fossilfreien Energieversorgung bis 2050 leisten.

Auszug aus Medienmitteilung des Bundesrates vom 13. Dezember 2024

Sehen Sie dazu auch:
Medienmitteilung des Bundesrates: 
Der Bundesrat legt die nationale Wasserstoffstrategie vor
Medienmitteilung Verband der Schweizer Gasindustrie:
Es braucht klare Signale des Bundes

12. Dezember 2024

Nationalrat sagt Ja zu vorgezogenen Investitionsbeiträgen für WKK-Anlagen

Die Schweiz soll für künftige Energie-Mangellagen besser gerüstet sein. Zu diesem Zweck will der Nationalrat die Stromreserve gesetzlich verankern und dabei auch Notstromgruppen und WKK-Anlagen einbeziehen.

Votum aus dem Nationalrat von
Nationalrätin Monika Rüegger,
Co-Präsidentin POWERLOOP

10. Dezember 2024

Statt 20 Millionen Franken sollen jährlich jedoch 40 Millionen Franken in neue WKK-Anlagen investiert werden. So würden wir deutlich schneller ans Ziel kommen und viel schneller mehr Strom im Winter erhalten. Mit diesen Investitionsbeiträgen kann die Branche also sogar innerhalb von fünf Jahren eine zusätzliche Kapazität von 300 Megawatt bereitstellen– und erst noch an bestehenden Standorten, ohne die grüne Wiese zu verbauen.

Das Risiko einer Strommangellage im Winter besteht für die Schweiz nach wie vor. Der Bundesrat will darum Massnahmen zur Absicherung der Versorgung auf unbestimmte Zeit gesetzlich verankern. Dazu gehören Reservekraftwerke, die mit Öl und Gas betrieben werden ebenso, wie Notstromgruppen oder WKK-Anlagen.

Heutige notrechtliche Regelung gesetzlich verankern

Als Erstrat hat nun der Nationalrat Änderungen des Stromversorgungsgesetzes beschlossen, welche die heutigen notrechtlichen Regeln einer Stromreserve gesetzlich verankern sollen. Rechtliche Grundlage der Stromreserve im Winterhalbjahr ist derzeit die bis Ende 2026 geltende Winterreserveverordnung. Sie regelt den Einsatz der Wasserkraftreserve sowie einer thermischen Reserve. Diese bestehen bereits heute aus Reservekraftwerken, gepoolten Notstromgruppen und WKK-Anlagen. Die gesetzliche Grundlage für eine Wasserkraftreserve legt das Stromversorgungsgesetz.

Förderung von Winterstrom aus WKK-Anlagen

Im Rahmen der gesetzlichen Verankerung der Stromreserve ist auch die Förderung von WKK-Anlagen vorgesehen (siehe dazu: Bundesrat will WKK-Anlagen jährlich mit 20 Mio. Franken fördern). Damit die umsetzungsreifen Projekte möglichst rasch realisiert und die 300 Megawatt zusätzlicher Winterstrom bereit gestellt werden können, hat der Nationalrat – auf Antrag unserer Präsidentin, Nationalrätin Monika Rüegger – beschlossen die Investitionsbeiträge vorzuziehen und bereits über die nächsten fünf Jahre auszuzahlen. 

Siehe dazu auch:

Meldung der sda: Nationalrat will Stromreserve gesetzlich verankern 

Und: «Es braucht jetzt einen WKK-Express»

 

 

 

27. November 2024

POWERLOOP-Forum 2024: Botschaft von Bundesrat Albert Rösti

Für eine sichere und intelligente Energieversorgung der Schweiz

Botschaft von Bundesrat Albert Rösti an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des POWERLOOP-Forums 2024 in Bern (24. November 2024, EGW-Zentrum)

„Kurz- und mittelfristig sollen auch WKK-Anlagen einen Beitrag an die Versorgung leisten“

Sie möchten es genau wissen?
Dann lesen Sie die Rede in schriftlicher Form:

Videobotschaft von Bundesrat Albert Rösti

„Damit die Versorgung auch in Zukunft gewahrt bleibt, müssen wir aber noch mehr als heute in die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit investieren“

23. November 2024

POWERLOOP-Forum 2024: so wollen wir die Resilienz steigern

Rund 150 Teilnehmende diskutierten am POWERLOOP-Forum 2024 in Bern über die Resilienz der Schweizer Energieversorgung. Nationalrätin und POWERLOOP-Präsidentin Monika Rüegger betonte die Bedeutung einer gesicherten, bezahlbaren Energieversorgung im Winter.

👉 Wir brauchen Flexibilität, zusätzlichen Strom im Winter, eine dezentrale Produktion und steuerbare Energie in den kalten Wintermonaten
👉 Wärme-Kraft-Kopplung (WKK) kann helfen, die Abhängigkeiten vom Ausland zu reduzieren und die Energieeffizienz des Systems zu steigern
👉 Alternative Kraftstoffe und Speicher sind weitere wichtige Elemente für ein nachhaltiges und resilientes Energiesystem Schweiz

Die Präsentationsunterlagen finden Sie hier:
Gesamtpräsentation POWERLOOP-Forum 2024
Alternative Kraftstoffe: Möglichkeiten und Eigenschaften
Innovative WKK für eine nachhaltige Energieversorgung

Schön war’s in der «Energie-Kapelle beim Bundeshaus» – mit spannenden Referenten und Podiums-Teilnehmerinnen und -Teilnehmern und mit viel Polit- und Branchen-Prominenz

Fotos: Jürg A. Stettler, Viva AG für Kommunikation und Katharina Müller, Eventuelle
Ein grosses Dankeschön geht an die Partner und zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung, die diesen tollen Anlass ermöglicht haben!
23. November 2024

Attraktivere Bedingungen für neue Biogasanlagen und Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch

Neue Verordnungen zum Stromgesetz treten ab 1.1.2025 in Kraft

Der Bundesrat hat die neuen Verordnungen zu dem im Juni vom Stimmvolk angenommenen Stromgesetz veröffentlicht. Für bestehende Biogasanlagen sind die Erneuerungen eine Frechheit: sie erhalten künftig rund 40% weniger. Ander sieht es für neue Biogasanlagen aus. Da werden die Rahmenbedingungen ab 2025 attraktiv. Die Neuregelung sieht vor, dass die Produktionskosten der Anlagen über einen Zeitraum von 20 Jahren gedeckt werden. Ebenso bietet die Neuregelung der virtuellen Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) neue Chancen – auch für WKK-Anlagen, welche das Quartier mit Strom & Wärme versorgen.

Nachbesserung bei Bestandsanlagen erforderlich

Gemäss Berechnungen von Ökostrom Schweiz dürfte sich die Wirtschaftlichkeit von bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlagen dermassen verschlechtern, dass ein Grossteil davon ihre Stromproduktion einstellen muss.

Diesen Anlagen den Stecker zu ziehen, ist volkswirtschaftlich sehr fragwürdig

Michael Müller, Präsident Ökostrom Schweiz

Lesen Sie die gesamte Medienmitteilung von Ökostrom Schweiz:

Zwiespältiges Resultat für landwirtschaftliche Biogasanlagen