Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen
Unternehmen, die fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energien ersetzen werden mit dem neu in Kraft getretenen Klima- und Innovationsgesetz gefördert.
Das Klima- und Innovationsgesetz ist zusammen mit der entsprechenden Verordnung am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht eine Förderung für neuartige Technologien und Prozesse vor, indem Massnahmen oder Programme von Unternehmen auf dem Weg zur Dekarbonisierung unterstützt werden. Die Massnahmen und Programme müssen neuartig sein, zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen führen und die erforderlichen Anforderungen erfüllen. Für diese Förderung stehen während 6 Jahren insgesamt 1.2 Milliarden Franken zur Verfügung. Die Förderanträge müssen von einem Fahrplan begleitet werden, der eine CO2-Bilanz, ein Reduktionsziel und einen konkreten Massnahmenplan enthält. Die Finanzhilfen für Projekte und Programme können auf direktes Gesuch oder durch thematische Ausschreibungen vergeben werden.
Investitionsbeiträge für Methanol, Wasserstoff oder synthetische Brennstoffe
Unternehmen, die mit innovativen Massnahmen fossile Energieträger substituieren, können sich mit Betreibern von Produktions- und Speicheranlagen zusammenschliessen und so von Investitionsbeiträgen profitieren. Bedingung ist, dass die verwendeten Energieträger erneuerbar sind, was sowohl bei grünem Methanol, grüne, Wasserstoff oder erneuerbare synthetischen Gasen der Fall ist. Dabei müssen sich die Unternehmen als Anwender für mit dem Hersteller und/oder Lieferanten zusammenschliessen und der Anwender muss das Gesuch einreichen und der Empfänger der Finanzhilfe sein. Der Anwender/Endverbraucher (Unternehmen) muss dabei auch die vorgesehene Massnahme mit der entsprechenden Emissionsreduktion in seinem Netto-Null-Fahrplan aufführen.
Unterstützung auch für thermische Netze und Langzeitspeicher
Neu eingeführt wird auch eine Absicherungen für Risiken von Investitionen in öffentliche Infrastrukturbauten, die für die Erreichung des Netto-Null-Ziels notwendig sind. Darunter verstehen sich thermische Netze und thermische Langzeitspeicher, wobei Risiken abgesichert werden, deren Eintritt nicht vorhersehbar ist und welche nicht im Einflussbereich der Betreiber liegen. Bei thermischen Netzen handelt es sich um die Einschränkung oder der Wegfall der Wärmeproduktion sowie der Wegfall eines erheblichen Teils des Wärmeabsatzes. Bei thermischen Langzeitspeichern handelt es sich um die Unterschreitung der Speichereffizienz um mehr als 15% sowie für Erdbeckenspeicher die unvorhersehbare Einschränkung der Nutzung der Oberfläche (sog. Doppelnutzung). Die Absicherung beträgt bis zu 5 Millionen Franken und deckt maximal die Hälfte der entstandenen finanziellen Schäden ab.
Ausschreibung für CO2-Entnahme und -Speicherung inkl. Sektorkopplung
Im Rahmen des neuen Klima- und Investitionsgesetzes wird auch bereits eine erste Ausschreibung lanciert. Mit einem Budget von 100 Mio. CHF sollten Projekte gefördert, die CO₂ abscheiden, einfangen und speichern. Auch Projekte mit sektorübergreifenden Synergien (WKK, P2G) können profitieren, wenn die Mindestmenge von 5’000 Tonnen CO₂-Reduktion pro Jahr erreicht wird. Die Förderhöhe beträgt auch hier maximal 50% der anrechenbaren Kosten. Die Frist für das Einreichen von Vorschlägen läuft bis April 2025.
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