Neue Verordnungen zum Stromgesetz treten ab 1.1.2025 in Kraft
Der Bundesrat hat die neuen Verordnungen zu dem im Juni vom Stimmvolk angenommenen Stromgesetz veröffentlicht. Für bestehende Biogasanlagen sind die Erneuerungen eine Frechheit: sie erhalten künftig rund 40% weniger. Ander sieht es für neue Biogasanlagen aus. Da werden die Rahmenbedingungen ab 2025 attraktiv. Die Neuregelung sieht vor, dass die Produktionskosten der Anlagen über einen Zeitraum von 20 Jahren gedeckt werden. Ebenso bietet die Neuregelung der virtuellen Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) neue Chancen – auch für WKK-Anlagen, welche das Quartier mit Strom & Wärme versorgen.
Nachbesserung bei Bestandsanlagen erforderlich
Gemäss Berechnungen von Ökostrom Schweiz dürfte sich die Wirtschaftlichkeit von bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlagen dermassen verschlechtern, dass ein Grossteil davon ihre Stromproduktion einstellen muss.
Diesen Anlagen den Stecker zu ziehen, ist volkswirtschaftlich sehr fragwürdig
Michael Müller, Präsident Ökostrom Schweiz
Lesen Sie die gesamte Medienmitteilung von Ökostrom Schweiz:
Zwiespältiges Resultat für landwirtschaftliche Biogasanlagen