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Bundesrat will Stromversorgungs- und Energiegesetz zusammenführen

11. November 2020

Der Bundesrat hat entschieden, die Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes zusammenzuführen. Das neue Gesetz soll die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien erhöhen, diese besser in den Strommarkt integrieren und die Versorgungssicherheit stärken.

2017 hatte die Schweizer Stimmbevölkerung entschieden, mit der Energiestrategie 2050 den Ausbau der erneuerbaren Energien zu stärken. Doch die Unterstützungsinstrumente für die erneuerbare Stromproduktion laufen Ende 2022 und 2030 aus. Mit der Revision des Energiegesetz (EnG) schlug der Bundesrat deshalb vor, die Fördermassnahmen zu verlängern und sie „marktnäher“ auszugestalten. Die Revision trage auch dazu bei, die klimapolitischen Ziele der Schweiz zu erreichen, teilte das Bundesamt für Energie (BFE) am Mittwoch mit.

Diese Vorschläge – vor allem die Unterstützung der Photovoltaik durch wettbewerbliche Ausschreibungen und die Steigerung der inländischen Winterproduktion – seien in der Vernehmlassung positiv aufgenommen worden.

Der Bundesrat habe deshalb entschieden, die Revisionen des EnG und des StromVG zusammenzubringen. Das Bundesamt für Umwelt, Verkehr und Energie (Uvek) soll die Botschaft des „Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien“ bis Mitte 2021 vorlegen.

Die finanzielle Unterstützung durch Investitionsbeiträge soll bis bis 2035 verlängert und auf neue Förderinstrumente wie gleitende Marktprämien verzichtet werden. Ausserdem sollen neu schweizweite Programme zur Förderung von Standard-Stromeffizienzmassnahmen eingeführt werden.

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cash.ch / mk / 11. November 2020