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CO2-Gesetz nach 2024: POWERLOOP bezieht Stellung zu den Ausführungsbestimmungen

17. Oktober 2024

POWERLOOP wurde eingeladen die vom Bundesrat vorgesehenen Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 zu beurteilen und hat diese Gelegenheit genutzt, um erneut die Förderung erneuerbarer Gase zu fordern – inländisch produzierte wie auch importierte. Lesen Sie hier, welche Verbesserungen wir beliebt machen.

POWERLOOP unterstützt die Klimaziele der Schweiz bis 2050 und möchte einen massgeblichen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele beisteuern. Obwohl bereits ein hoher Anteil der Stromproduktion aus WKK-Anlagen erneuerbar ist (aktuell 64%), soll er weiter, bis zur Erreichung des Netto-Null-Ziels gesteigert werden. Dazu braucht die Branche mehr erneuerbare Gase, sowohl inländisch produzierte wie auch importierte.

Erneuerbare Gase: Anreize für inländische Produktion, aber Import weiter schwierig

Während die Ausführungsbestimmungen bessere Anreize für die inländische Produktion von erneuerbaren Gasen schaffen, bleibt der leitungsgebundene Import von erneuerbaren Gasen weiterhin schwierig. Die diesbezüglichen Bestimmungen sind kompliziert und zu wenig zielführend. Wichtig für die Betreiber von WKK-Anlagen ist nebst dem Bezug von erneuerbaren Gasen auch die Anerkennung der hohen Effizienz und die damit einhergehende Berücksichtigung bei Verminderungsverpflichtungen, sowie den wertvollen Beitrag zur Stabilisierung der Energieversorgung und der zusätzlichen Möglichkeit zur Bereitstellung von Backup- oder Reserve-Leistungen. 

Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme, um zu erfahren, welche Anpassungen wir fordern, um eine bessere Berücksichtigung der WKK-Technologie bei Verminderungsverpflichtungen, eine bessere Nutzung als Reservekapazität und eine besseren Förderung erneuerbarer Gase zu bewirken:

Stellungnahme von POWERLOOP Schweizerischer Fachverband zu den Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz nach 2024