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Schweizer Parlament will mehr Biogas

19. März 2024

Das Bundesparlament entscheidet sich gleich mehrmals für Verbesserungen im Bereich der erneuerbaren Gase. Ab 2025 sollen einspeisende Biogasanlagen in der Schweiz von einer finanziellen Förderung profitieren. Zudem wird der Bundesrat beauftragt die Anrechnung von ausländischen erneuerbaren Gasen in der Schweiz zu klären.

42 Anlagen speisen bereits wertvolles Biomethan ins Gasnetz und vier weitere Anlagen befinden sich im Bau. Das eingespeiste Biomethan steht dadurch dem gesamten Energiesystem zur Verfügung und kann dort eingesetzt werden, wo es am effizientesten genutzt werden kann. Eine Wärme-Kraft-Kopplungsanlage mit einem Gesamtwirkungsgrad von 98% kann dadurch an jedem Ort in der Schweiz ans Gasnetz angeschlossen werden und das Biomethan in wertvollen Strom und Wärme umwandeln. Mit dem nun verabschiedeten CO2-Gesetz sollen neue Produktionsanlagen in der Schweiz gefördert und mit Investitionsbeiträgen unterstützt werden.

Schrittweise Abschaffung der „Alkoholsteuer auf Mineralwasser“

Damit die erneuerbaren Gase einen massgeblichen Beitrag zur Dekarbonisierung in der Schweiz leisten können und damit die Transformation bezahlbar bleibt, braucht die Schweiz zusätzlich zu einer erhöhten inländischen Produktion auch Zugang zu Biogas aus den Nachbarregionen. Während inländisches Biomethan von der CO2-Abgabe befreit ist, wird über das Gasnetz importiertes Biomethan aus zolltechnischen Gründen bislang nicht als erneuerbare Energie anerkannt und mit der CO2-Abgabe belegt – also wie wenn auch Mineralwasser mit einer Alkoholsteuer belegt würde. Im revidierten CO2-Gesetz hat sich das Parlament nun darauf geeinigt, dass sich Unternehmen im Emissionshandelssystem und solche mit Verminderungsverpflichtung künftig mit dem Import von erneuerbarem Gas aus dem Ausland CO2-Verminderungen anrechnen lassen können.

Die Hürde bleibt hoch

Die Abschaffung der ungerechtfertigten Erhebung einer CO2-Abgabe auf importiertem Biomethan gestaltet sich aber schwieriger, als uns lieb ist. Voraussetzung für die neu angedachte Anrechnung ist, dass die CO2-Verminderung ausschliesslich in der Schweiz und nicht bereits im Produktionsland angerechnet wird. Dazu bedarf es nebst eines Herkunftsnachweises, den der Bund mittels eines Registers für gasförmige und flüssige Brenn- und Treibstoffe ab 2025 ermöglichen will, auch einer zwischenstaatlichen Bescheinigung, die es bislang noch nicht gibt. Dafür wird es Verträge mit unseren Nachbarstaaten brauchen, damit die Anrechnung an die Klimaziele in der Schweiz anstatt im Produktionsland erfolgen kann. Das wird Zeit in Anspruch nehmen, aber der Bundesrat wird nun beauftragt, sich den Anliegen in den nächsten zwei Jahren anzunehmen.

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WKK-Anlagen können dadurch an jedem Ort in der Schweiz ans Gasnetz angeschlossen werden und das Biomethan in wertvollen Strom und Wärme umwandeln