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Klimapolitik: Neues CO2-Gesetz will Biogasanlagen fördern

21. September 2022

Der Bundesrat will die Treibhausgase bis 2030 halbieren. Zu diesem Zweck hat er am 16. September 2022 die Botschaft zum revidierten CO2-Gesetz für die Zeit von 2025 bis 2030 verabschiedet. Die Vorlage nimmt die Bedenken bei der letzten Revision auf und enthält keine neuen oder höheren Abgaben. Stattdessen setzt sie auf eine gezielte Förderung, um Investitionen in klimafreundliche Lösungen zu lenken. Im Vordergrund stehen Massnahmen, die es der Bevölkerung ermöglichen, den CO2-Ausstoss zu senken. Gleichzeitig will die Vorlage die Schweizer Energieversorgung stärken und die Abhängigkeit der Schweiz von Öl und Erdgas reduzieren.

Zusätzliche Mittel für Heizungsersatz

Mit der Vorlage kann der Bund zwischen 2025 und 2030 insgesamt rund 4,1 Milliarden Franken in den Klimaschutz investieren. Ein grosser Teil der Investitionen, nämlich rund 2,8 Milliarden Franken, steht für Klimaschutzmassnahmen im Gebäudebereich bereit. Zudem wird der Ausbau von Fernwärmenetzen finanziell unterstützt. Die Mittel fliessen wie bisher in das Gebäudeprogramm, den Technologiefonds und die Förderung von Geothermie. Neu können auch Biogasanlagen und Gemeinden bei ihrer Energieplanung unterstützt werden. Das stellt auch eine Chance für POWERLOOP dar, da die Kombination von Biogasanlagen und Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK) geradezu ideal ist. Der Technologiefonds soll weiterhin innovativen Schweizer Firmen mit Bürgschaften zu Fremdkapital verhelfen und neu Risiken beim Ausbau von Fernwärmenetzen absichern.

Stärkung der Schweizer Energieversorgung

Gleichzeitig soll die Vorlage die Schweizer Energieversorgung stärken. Sie will dafür sorgen, dass weniger Öl und Erdgas verbraucht werden. Dadurch reduziert sich in diesem Bereich die Abhängigkeit der Schweiz von Lieferungen aus dem Ausland. Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK) können dabei helfen.

Gebäudebereich und Mobilitätssektor sind zentral für Klimaschutz 

Beim Verkehr werden Elektro- oder Wasserstoffantriebe gefördert. Ebenso Pilotanlagen zur Herstellung von erneuerbaren synthetischen Flugtreibstoffen. Importeure von Benzin und Diesel müssen weiterhin einen Teil der CO2-Emissionen dieser Treibstoffe mit Klimamassnahmen ausgleichen, wobei sie ihre Emissionen auch mit Klimaschutzprojekten im Ausland ausgleichen können. Künftig sollten zudem alle Unternehmen von der CO2-Abgabe befreit werden, wenn sie im Gegenzug eine Verpflichtung zur Verminderung ihrer Treibhausgase eingehen. Auch da kann die Wärme-Kraft-Kopplung (WKK) helfen.

Medienmitteilung des Bundesrates und Botschaft: hier