Der Bundesrat setzt das Klima- und Innovationsgesetz, das im Juni 2023 von der Stimmbevölkerung angenommen wurde um. Wichtige Elemente sollen dabei ein Impulsprogramm für klimafreundliche Gebäude, sowie die Förderung von innovativen, klimaschonenden Technologien und Prozessen sein. POWERLOOP unterstützt die Klimaziele und will mit einem Teilersatz von fossilen Spitzenlastkesseln massgeblich zu Effizienzsteigerungen und Emissionseinsparungen beitragen.
Stellungnahme_von POWERLOOP zur neuen Klimaschutz-Verordnung
Mit der Annahme des Klima- und Innovationsgesetz (KlG) am 18. Juni 2023 hat die Stimmbevölkerung die Klimaziele der Schweiz bis 2050 rechtlich verankert. Die nun vom Bundesrat vorgelegte Klimaschutzverordnung (KlV) soll konkretisieren, wie die Ziele erreicht werden. Vorgesehen sind Förderbestimmungen für die Unterstützung von klimafreundlichen Gebäuden sowie für innovative, klimaschonende Technologien und Prozesse. Die neue Regelungen sollen zusammen mit dem KlG am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Impulsprogramm für klimafreundliche Gebäude
Das KlG umfasst ein zeitlich befristetes Förderprogramm für die klimafreundliche Sanierung von Gebäuden. Während zehn Jahren sollen jährlich maximal 200 Millionen Franken zur Verfügung stehen für den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch klimafreundliche, erneuerbare Systeme. Die KlV legt die Bedingungen für die Förderung fest. Diese fokussiert auf Bereiche, in denen die heutige kantonale Förderung zu wenig greift. So stehen, im Einklang mit dem KlG, Mehrfamilienhäuser im Vordergrund. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Ersatz von ineffizienten Elektroheizungen durch moderne Heizsysteme. Damit wird ein Beitrag zur Versorgungssicherheit mit Strom geleistet.
Förderung von klimafreundlichen Technologien und Prozessen
Das KlG sieht vor, dass alle Unternehmen ihren Treibhausgas-Ausstoss bis 2050 auf Netto-Null vermindern. Dafür können sie freiwillig Fahrpläne erarbeiten, die aufzeigen, wie sie dieses Ziel erreichen wollen. Die KlV legt die Mindestanforderungen fest, welche die Fahrpläne von Unternehmen und Branchen erfüllen müssen. Unternehmen mit einem solchen Fahrplan können im Gegenzug finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie innovative, klimaschonende Technologien und Prozesse anwenden. Dafür stehen mit dem KlG jährlich 200 Millionen Franken zur Verfügung. Die KlV definiert die Bedingungen, unter welchen Finanzhilfen beantragt werden können.
Wärme-Kraft-Kopplung als innovative und klimafreundliche Technologie
Mit dem KIG soll die Effizienz des Energiesystems gesteigert und schädliche Klimaemissionen reduziert werden. Der emissionsreduzierende und effizienzsteigernde Charakter von Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen soll dabei als Teil der Lösung anerkannt und in der Vorlage berücksichtigt werden. Moderne WKK-Anlagen sind hocheffizient und mit neuartigen und erneuerbaren Brennstoffen betreibbar (Biomethan, Wasserstoff, Methanol, Ammoniak, etc.). Wir unterstützen entsprechend nicht nur die Klimaziele der Schweiz bis 2050, wir möchten auch einen massgeblichen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele beisteuern.
Teilersatz von fossilen Spitzenlastkesseln
Eine «low hanging fruit» stellt der Einsatz von WKK-Anlagen anstelle von bestehenden fossilen Gas- oder Ölheizungen dar. Mit dieser Massnahme kann die Energieeffizienz signifikant gesteigert werden und es lassen sich Emissionen in bedeutendem Ausmass reduzieren. Gleichzeitig wird damit auch ein Beitrag zu einer besseren Versorgungssicherheit geleistet, da dadurch auch mehr Strom im Winter zur Verfügung steht. Bei einem Teilersatz von fossilen Spitzenlastkesseln wird bei erneuerbaren Wärmverbünden eine WKK-Anlagen zusätzlich zum bestehenden Gas-/Ölheizkessel für Spitzenlast installiert. Durch den Einsatz der WKK-Technologie kann dabei der Energiebedarf signifikant reduziert und gleichzeitig zusätzlich Strom produziert werden. Wie mit einer Studie des bfe aufgezeigt werden konnte, lassen sich damit gesamthaft ca. 20% Primärenergie und beim Strom rund 30% CO2 einsparen (Studie bfe / Rytec, 22. November 2022 und Schlussbericht Swisspower, 3. März 2023).
Allein mit dieser Massnahme können gesamthaft für Wärme und Strom ca. 20% Primärenergie und für den Strom allein rund 30% CO2 eingespart werden.
Konstantinos Boulouchos, Prof. em. ETH Zürich