Die parlamentarische Kommission fordert den Bundesrat mit einer Motion auf, Massnahmen für eine Stärkung der Stromversorgung im Winter durch Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen auszuarbeiten.
Die Kommission des Nationalrats für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) hat anlässlich ihrer letzten Beratung eine Motion eingereicht, mit der sie den Bundesrat beauftragt eine Bestimmung zur Sicherung der Winterstromversorgung durch WKK-Anlagen aufzunehmen. Dabei sollen insbesondere folgende Fragen geklärt werden (Motion 23.3022):
- Welche zusätzliche Leistung und Energiemenge (Betriebsstunden) aus neuen WKK-Anlagen sind bis 2035 nötig, um einen substanziellen Beitrag an die Stromversorgungssicherheit im Winterhalbjahr zu leisten? Wie sieht der jährliche Zubaupfad aus?
- Wie hoch sind die jährlich nötigen Fördermittel, damit der Zubau gemäss Buchstabe a bis 2035 gewährleistet werden kann? Über welches Gefäss soll die Finanzierung erfolgen (Netzzuschlag, allgemeine Bundesmittel)?
- Wie werden die jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel zugeteilt (Auktionen, Investitionsbeiträge)?
- Wie wird der klimaneutrale Betrieb der WKK-Anlagen innerhalb des CO2-Regimes sichergestellt (EHS, Bescheinigungen)? Zudem soll auch der Einsatz sowie die Kosten von CCS-Technologien geprüft werden.
- In welchen Fällen werden Anlagen wärme- oder stromgeführt? Welche Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein?
Wie auch der Ständerat hat die Kommission ansonsten einstimmig beschlossen, eine gesetzliche Grundlage für die Energiereserve zu schaffen. Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien wurde in der Gesamtabstimmung angenommen und kann somit in der Frühjahrssession im Nationalrat beraten werden.
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Meilensteine für die Weiterentwicklung der Schweizer Energiepolitik