Seite dem 1. Januar 2025 gelten neue Bestimmungen zur Förderung der Stromproduktion von Holzkraftwerken und Biomassenanlagen. Neu eingeführt wird das Fördermodell der gleitenden Marktprämie. Gleichzeitig wird auch das bestehende Modell mit Investitions- und Betriebskostenbeiträgen angepasst und es entsteht ein Wahlrecht zwischen den beiden Modellen. Auch Investitionsbeiträge für Kehrichtverbrennungs- und Schlammverbrennungsanlagen bleiben bestehen.

Quelle: Ökostrom Schweiz
Gleitende Marktprämie
Bei der Förderung von Strom aus Biogasanlagen muss zwischen bestehenden und neuen Anlagen unterschieden werden, da unterschiedliche Förderansätze zur Anwendung kommen. Neu ist das Instrument der gleitenden Marktprämie, bei der die ins Netz eingespeiste Elektrizität durch die Differenz zwischen dem Marktpreis und den Gestehungskosten vergütet wird. Der Vergütungssatz besteht dabei aus einer Grundversorgung, sowie zwei möglichen Boni:
- Bonus für landwirtschaftliche Biomasse mit max. 10% nicht-landwirtschaftlichem Co-Substrat
- Wärme-Bonus, wenn mind. 25% der Nettowärme ausserhalb der Biogasanlage genutzt werden
Neues Wahlrecht
Betreiber von neuen Anlagen oder von Anlagen, bei denen die KEV ausläuft, können sich entweder für das Fördermodell der gleitenden Marktprämie anmelden oder einen Investitionsbeitrag und Betriebskostenbeiträge beanspruchen. Das Wahlrecht wird mit der Einreichung des Gesuchs ausgeübt und ist definitiv, sobald es eingereicht ist.
Investitionsbeiträge für Kehrichtverbrennungs- und Schlammverbrennungsanlagen
Ein Investitionsbeitrag kann für Biogasanlagen, Holzkraftwerke, Kehrichtverbrennungsanlagen, Schlammverbrennungsanlagen, Klärgas- und Deponiegasanlagen in Anspruch genommen werden. Der Investitionsbeitrag beträgt 50 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten (nach Referenzanlagenprinzip) für Biogasanlagen, 40 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten (nach Referenzanlagenprinzip) für Holzkraftwerke (Höchstbeitrag von 12 Millionen Franken) und 20 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten für KVA, Schlammverbrennungs-, Klärgas- und Deponiegasanlagen (Höchstbeitrag von 6 Millionen Franken für KVA und Schlammverbrennungsanlagen und von 1 Million Franken für Klärgas- und Deponiegasanlagen).
Weitere Details zu den Erneuerungen können Sie dem Faktenblatt des Bundesamts für Energie und den entsprechenden Merkblättern von Ökostrom Schweiz entnehmen:
Bundesamt für Energie zu Förderung Biomasse
Faktenblatt zu Investitionsbeiträge für Kehrichtverbrennungs- und Schlammverbrennungsanlagen