Die Verordnung zum Raumplanungsgesetz wird revidiert. Die restriktive Umsetzung droht die Entwicklung im Bereich landwirtschaftliches Biogas zu behindern. Zentrale Frage dabei ist der Spielraum für ein «massvolle bauliche Entwicklung ausserhalb der Bauzonen». Dieser muss zwingend auch die Realisierung neuer Biogasanlagen zulassen um die Energie- und Klimaziele zu erreichen und die Versorgungssicherheit zu wahren.
Ziel der Revision ist die Umsetzung und Konkretisierung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Stabilisierung des Gebäudebestandes und der versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen. Damit soll einerseits die Landschaft besser geschützt werden, andererseits soll ein gewisser Spielraum für eine massvolle bauliche Entwicklung ausserhalb der Bauzonen bestehen bleiben. Die Kantone sind verpflichtet, die bauliche Entwicklung ausserhalb der Bauzonen zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass die Stabilisierungsziele eingehalten werden. Kann ein Kanton die Stabilisierungsziele nicht einhalten, kommt ein Kompensationsmechanismus zur Anwendung: Jedes neue Gebäude muss dann flächenmässig kompensiert werden.
Ausnahme für Biogas- und Power-to-Gas-Anlagen erforderlich
Mit dem vorgeschlagenen Stabilisierungsziel soll die Zahl der Gebäude und die Gesamtheit der versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen auf 101 Prozent gegenüber dem Stand am 29. September 2023
begrenzen werden. Dadurch würde aber auch das Ziel einer Förderung von einheimischer Energie aus Biomasse faktisch ausgebremst, da nur noch in Ausnahmefällen entsprechende Anlagen realisiert werden könnten.
Dies insbesondere auch deswegen, weil bei strenger Auslegung der Gebäude-Definition jeder überdachte, alleinstehende Anlagenbestandteil einer Biogasanlage als ein Gebäude gilt.
POWERLOOP beantragt deshalb Bauten und Anlagen zur Gewinnung und Nutzung von Energie aus Biomasse, sowie Anlagen zur Umwandlung von erneuerbarer Elektrizität in Wasserstoff, Methan oder andere synthetische Kohlenwasserstoffe vom Stabilisierungsziel auszunehmen.
Die gesamte Stellungnahme zur geplanten Änderung der Raumplanungsverordnung (Umsetzung von RPG2 und «Mantelerlass») können Sie hier einsehen: