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Winterreserve: neu auch WKK-Anlagen zugelassen!

31. Januar 2023

Der «POWERLOOP-Rettungsschirm» kann doch noch aufgespannt werden: Der Bundesrat hat eine neue Verordnung über die Errichtung einer Stromreserve für den Winter (Winterreserveverordnung) verabschiedet und diese sieht neu auch den Einsatz von Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen zur Stärkung der Winterstromversorgung in der Schweiz vor. 

Ausschreibungen ab Frühling 2023

Die neuen Bestimmungen treten bereits am 16. Februar 2023 in Kraft. Die Regelung ist bis Ende 2026 befristet und soll dann von einer Regelung auf Gesetzesstufe abgelöst werden. Auch da sind wir dran. Wichtig ist nun aber, dass geeignete WKK-Projekte für die Ausschreibungen bereit gemacht werden. Die Ausschreibungen beginnen bereits im Frühling 2023!

Wichtigste Eckpunkte der Winterreserveverordnung

  • Es soll eine «ergänzenden Reserve» bestehend aus Reservekraftwerken, gepoolten Notstromgruppen und WKK-Anlagen mit einer Leistung von insgesamt bis zu 1000 MW bereitgestellt werden.
  • Für die neuen Reservekraftwerke werden ab Frühling 2023 Ausschreibungen durchgeführt. Ziel ist, die am Besten geeigneten Standorte und Betreiber zu finden und die nötigen Kraftwerksleistungen in einem möglichst günstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis zu beschaffen.
  • Notstromgruppen und WKK-Anlagen werden über sogenannte «Pooler» (Aggregatoren) gebündelt.
  • Die Betreiber in der Reserve erhalten eine Vergütung für die fixen Kosten und eine Entschädigung bei einem tatsächlichen Abruf der Reserve, die auch die einsatzabhängigen Kosten des Betriebs beinhaltet.
  • Die Finanzierung erfolgt über das Netznutzungsentgelt für das Übertragungsnetz. Somit tragen die Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher die Kosten der Reserve.
  • Damit die Anlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen, sind temporäre Lockerungen der Vorschriften zum Lärmschutz und zur Luftreinhaltung sowie für Bau und Erschliessung vorgesehen.

Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Bunderates